Maschinen- und Anlagenführer/-in

Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes und findet im Rahmen des dualen Systems im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Die reguläre Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre.

Fortführung der Berufsausbildung

Eine Fortführung der Berufsausbildung in bestimmten Berufen ist unter Anrechnung der absolvierten Ausbildungszeit grundsätzlich möglich. Eine Anrechnung von Prüfungsergebnissen ist seit Inkrafttreten der Änderungsverordnung der Berufsausbildung der industriellen Metallberufe seit 01.08.2018 jedoch nicht mehr vorgesehen.

Arbeitsgebiet

Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und Papier verarbeitenden Industrie.

Berufliche Qualifikationen

Maschinen- und Anlagenführer warten Produktionsanlagen nach Wartungs- und Inspektionsplänen und inspizieren Fertigungssysteme sowie Verschleißteile im Rahmen vorbeugender Instandhaltungsarbeiten. Sie stellen Störungen an Maschinen fest und prüfen die Funktionen von Sicherungseinrichtungen. Maschinen- und Anlagenführer sorgen dafür, dass Produktionsmaschinen fachgerecht eingestellt und genutzt werden können. Hierzu lernen sie den Aufbau und die Funktionszusammenhänge von Produktionseinrichtungen kennen und können Maschinen und Produktionsanlagen nach technischen Unterlagen rüsten und umrüsten.

Maschinen- und Anlagenführer

  • richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese, steuern und überwachen den Materialfluss,
  • bereiten Arbeitsabläufe vor,
  • wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an,
  • wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen,
  • wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an,
  • nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen,
  • warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren Produktionsdaten,
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.

Mehr Informationen auf der Seite der IHK

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